Transport Logistics: 9. bis 12. Mai 2023 |  Halle A3 Stand 329/428  |  Messe München

Allgemeine Geschäftsbedingungen der T Comm GmbH, Münster 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind veröffentlicht unter www.tcommtelematics.com. 

 

  1. Definitionen  

Sofern nicht anders angegeben, werden die folgenden Begriffe und Ausdrücke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie unten angegeben definiert: 

 

T Comm: 

T Comm Telematics Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firmensitz Lippstädter Strasse 54, 48155 Münster, Tochtergesellschaft der T Comm Tracking and Tracing B.V., handelnd unter dem Namen T Comm Telematics, mit Firmensitz Rokkeveenseweg 49, 2712 PJ Zoetermeer, Niederlande. 

 

Vertrauliche Informationen: 

 

  1. alle Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder geschützt gelten, und 
  1. alle Informationen und Unterlagen, die in eine der folgenden Kategorien fallen: Informationen über Kunden, Vertriebspartner, Wiederverkäufer, Vertreter oder Endverbraucher, Finanzinformationen (sofern sie nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht wurden), Informationen über Produktpreise, Produktspezifikationen und -entwürfe und Produktionsverfahren sowie alle sonstigen Informationen, die von einer der Vertragsparteien offengelegt werden und vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können, sofern die betreffende Vertragspartei diese Informationen als vertraulich oder geschützt behandelt. 

 

Vertrag: 

Jeder zwischen T Comm und dem Kunden abgeschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie die (Rechts-) Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung des Vertrags. 

 

Kunde: 

Die natürliche oder juristische Person oder Einrichtung, mit der T Comm einen Vertrag abschließt und die in dem Vertrag als solche bezeichnet wird. 

 

Datum des Inkrafttretens: 

Das Datum des Vertragsbeginns, wie im Vertrag angegeben. 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von T Comm. 

 

Rechte an geistigem Eigentum: 

Alle Erfindungen, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Datenbankrechte, Urheberrechte, Know-how, Markenzeichen (einschließlich Warenzeichen), Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte an geistigem Eigentum sowie die Anmeldungen für eines dieser Rechte und andere Rechte oder Formen des Schutzes in ähnlicher Eigenschaft und mit gleicher oder ähnlicher Wirkung wie jedes dieser Rechte, die weltweit bestehen können. 

 

Anfängliche Laufzeit: 

Die im Vertrag angegebene Anzahl von Monaten, beginnend mit dem im Vertrag angegebenen Datum. 

 

Auftrag: 

Bestellung des Kunden über die Art und Anzahl der Produkte, die an den Kunden geliefert werden sollen, einschließlich des gewünschten voraussichtlichen Liefertermins, gemäß dem Vertrag und der Bestell- und Lieferbedingungen. 

 

Bestell- und Lieferbedingungen: 

Die aktuelle T Comm Richtlinie für den Bestellvorgang, einschließlich der Annahme von Bestellungen durch T COMM und der damit verbundenen Anträge auf Änderungen und Stornierungen derselben. 

 

Partei/Parteien 

(Entweder) T Comm oder ein (potenzieller) Kunde. 

 

Produkt: 

Alle Produkte aus dem T Comm Sortiment, die in Angeboten oder Verträgen genannt werden, vorbehaltliche Aktualisierungen oder Änderungen. 

 

WEB-Portal Service: 

Bezeichnet den Online-Dienst, der über (i) die T Comm-Website oder (ii) über eine andere Software, die auf andere Weise (z. B. über einen Link oder Schnittstelle) veröffentlicht wird und den Zugang zum Dienst ermöglicht, mit dem der Kunde die Daten seiner mit T Comm Systemen ausgestattet Fahrzeugflotte abrufen kann. 

 

Markenzeichen: 

Die ‚T Comm‘ Namen, Markennamen und Logos (sowohl eingetragene als auch angemeldete) und andere Namen, Markennamen, Logos, Designs und Symbole, die dazu bestimmt sind, mit den Produkten oder Dienstleistungen, die von T Comm angeboten werden, verwendet zu werden oder damit verbunden sind. 

 

  1. Geltungsbereich 
  1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für und bilden ausdrücklich einen Teil des Vertrages und aller nachfolgenden Verträge, die zwischen T Comm und dem Kunden in Verbindung mit einem Auftrag abgeschlossen werden. Es wird vereinbart, dass die allgemeinen Bedingungen, oder andere Bedingungen des Kunden, nicht gelten, es sei denn, dass anders vereinbart wird.  
  1. T Comm hat das Recht, die Bestimmungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen einseitig zu ändern. Die neueste Version von T Comms Verkaufsbedingungen gilt immer für jeden Auftrag. 

 

  1. Angebote und Verträge 
  1. Alle von T Comm in welcher Form auch immer unterbreiteten Angebote, sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich anders angegeben. 

 

  1. Wird ein unverbindliches Angebot angenommen, so ist T Comm berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme mündlich oder schriftlich zu widerrufen. Wenn und soweit es sich um Reparaturen und/oder Ersatzteillieferungen handelt, kommt nach Ablauf der genannten Frist ein Rechtsvertrag zustande. 

 

  1. Die Regelungen über die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen werden die Parteien in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten, die nach Unterzeichnung durch alle Parteien verbindlich ist. 

 

  1. Die Bestellung/der Auftrag wird sorgfältig im Vertrag definiert, alle zusätzlichen Vereinbarungen und/oder Änderungen sind nur verbindlich für T Comm, wenn diese schriftlich von T Comm bestätigt worden sind. 

 

  1. Lieferbedingungen und Lieferfristen 
  1. Die Lieferzeiten sind nicht festgelegt. 

 

  1. Die Lieferung der erfolgt ab Werk. Nach der Lieferung gehen die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden über. Alle Versand- oder Transportkosten werden dem Kunden gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. T Comm ist berechtigt, die Lieferung in Teilen auszuführen und jede Teillieferung kann separat in Rechnung gestellt werden.  

 

  1. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte geht auf den Kunden über, sobald diese tatsächlich an den Kunden geliefert wurden und sich somit im Besitz des Kunden oder eines vom Kunden zu benennenden Dritten befinden, es sei denn, die rechtmäßige Lieferung hat vorher stattgefunden; in diesem Fall geht die Gefahr ab der rechtmäßigen Lieferung auf den Kunden über.  

 

  1. Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen sind abhängig vom verfügbaren Lagerbestand.  Eine vereinbarte Lieferfrist ist eine Schätzung, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.  

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen in seinen Besitz zu nehmen. Bleibt der Kunde in dieser Hinsicht in Verzug, gehen die daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten. 

  

  1. Ein Vertrag kann vom Kunden nicht wegen Verzugs aufgehoben werden, es sei denn, dass T Comm den Vertrag nicht oder nicht vollständig innerhalb einer angemessenen, schriftlich mitgeteilten Frist nach der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeit ausführt. Die Aufhebung ist nur erlaubt, soweit die Aufrechterhaltung des Vertrages dem Kunden billigerweise nicht zugemutet werden kann. Eine Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Kunden niemals das Recht auf Schadenersatz 

 

  1. WEB-PORTAL Dienste 
  1. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der WEB PORTAL-Dienste zur Verfolgung und Verwaltung seiner Fahrzeugeinheiten und zu Berichterstattungs-, Planungs- und Kontrollzwecken.  

 

  1. T Comm ist berechtigt, den WEB-PORTAL-Dienst oder die Nutzungsrechte zu ändern, wenn dies zur Aufrechterhaltung des WEB-PORTAL-Dienstes in angemessener Weise erforderlich ist. 

 

  1. T Comm behält sich das Recht vor, den Zugang und Zugriff auf das Webportal und die damit verbundenen Dienste in folgenden Fällen zu unterbrechen oder zu beenden: 
  • Wartung des Systems, 
  • Bereitstellung von (notwendigen) Aktualisierungen, Verbesserungen und Erweiterung des Dienstes, 
  • Sicherung gegen Verlust, Manipulation, Beschädigung oder jede Form von unrechtmäßigem Zugriff und unerlaubter Verarbeitung, oder  
  • wenn ein Ausfall oder eine Verzögerung durch das Netzwerk, ein Computersystem von T Comm oder von Dritten verursacht wird. T Comm wird den Kunden so schnell wie möglich, und wenn möglich vor der Unterbrechung oder Beendigung, durch eine E-Mail-Nachricht informieren.  

 

  1. T Comm ist berechtigt, jederzeit das Verfahren für den Zugang und die Anmeldung zum Webportal zu ändern. T Comm wird in einem solchen Fall den Kunden innerhalb von 48 Stunden im Voraus benachrichtigen. 

 

  1. Der Kunde kann den Webportal-Dienst in Verbindung mit der im Auftrag definierten Anzahl von Einheiten nutzen. Wenn der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt die Anzahl der in der Bestellung oder im Vertrag festgelegten Einheiten abändern möchte, muss er T Comm darüber informieren und einen separaten Vertrag unterzeichnen. 

 

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich:  
  • die Flotte mit ordnungsgemäß funktionierenden Einheiten auszustatten und die Zugriffsmöglichkeit für die Ausstattung auf diese Einheiten zu gewährleisten, 
  • einen Internetzugang mit ausreichender Kapazität und eine geeignete Internet-Browser Software zu verwenden, 
  • die Konfiguration des Webportal-Dienstes vorzunehmen.   

 

 

  1. T Comm ist durch eine Handlungspflicht gehalten, die Dienste von T Comm und die Dienste des Partners bereitzustellen. Der Kunde bestätigt, die Nutzungsbedingungen für die Gesprächszeit und die Einschränkungen hinsichtlich der Übertragung drahtloser Kommunikationssignale (Tiefgaragen, Häuserschluchten etc.) zu kennen. Im Falle einer Störung des Dienstes (z. B. wenn aus welchen Gründen auch immer keine Kommunikationsverbindung zustande kommt und/oder keine Netzkapazität zur Verfügung steht) veranlasst T Comm alles in seiner Macht stehende, um Abhilfe zu schaffen (sofern T Comm im Rahmen der oben genannten Standardsorgfaltspflicht dafür zuständig ist). T Comm kann jedoch niemals für vorübergehende oder dauerhafte Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Netze (GSM, GPRS, GPS,….) seiner Partner und/oder Lieferanten oder für einen vorübergehenden oder dauerhaften Kapazitätsabfall dieser Netze haftbar gemacht werden 

 

  1. T Comm behält sich das Recht vor, das Design des WEB-PORTALS zu ändern und das Layout und die Darstellung der Daten zu modifizieren.  

 

  1. Preise, Zahlung und Nichterfüllung 
  1. Alle von T Comm angegebenen Preise sind in EURO (wenn nicht anders angegeben), ohne Mehrwertsteuer und andere Verkaufssteuern, zuzüglich anfallender Kosten und Abgaben.  

 

  1. Die Zahlungsfristen sind verbindlich. 

 

  1. Die vollständige Zahlung der von T Comm in Rechnung gestellten Beträge muss in EURO innerhalb der vereinbarten Vertrags- und Zahlungsbedingungen erfolgen (es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart). Alle Zahlungen, die vom Kunden gemacht werden, müssen ohne jede Aufrechnung, Rabattierung und/oder Aufschub von irgendeiner Art stattfinden, es sei denn, dass ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.  

 

  1. T Comm ist jederzeit berechtigt, auch wenn ein Auftrag bereits in Bearbeitung ist, vom Kunden Sicherheiten für seine Zahlungsverpflichtungen zu verlangen. 

 

  1. Für die Bereitstellung und Nutzung der WEB Portal Dienste zahlt der Kunde eine zusätzliche Nutzungsgebühr, die im Vertrag festgelegt wird. 
  1. Die Kosten für den WEB-PORTAL Service sind monatlich im Voraus zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, zieht die T Comm alle Zahlungen per Lastschrift ein und der Kunde ermächtigt die T Comm hiermit, die fälligen Zahlungen von dem in der Bestellung angegebenen Bankkonto des Kunden abzubuchen. Die vorherige Nachricht über die Lastschriften ist auf der Rechnung aufgeführt. Der Zeitraum zwischen der Ankündigung und dem tatsächlichen Einzug kann kürzer sein als der SEPA-Standard von 14 Kalendertagen. 

 

  1. Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei T Comm eingereicht werden.  

 

  1. Zahlt der Kunde eine Rechnung ganz oder nur teilweise nicht, kann T Comm die Rechnung zum Inkasso übergeben. In diesem Fall schuldet der Kunde den Rechnungsbetrag, sowie die gesetzlichen Zinsen und alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten.   

 

  1. Wenn die vorgenannte Lastschrift scheitert, werden alle (Zahlungs-)Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag gegenüber der T Comm sofort und ohne weitere Mitteilung fällig und zahlbar. 

 

  1. Mit i) einem konkreten oder beabsichtigten Antrag auf Konkurs, oder ii) der Eröffnung eines Konkursverfahrens, oder iii) der Ernennung eines Treuhänders oder Insolvenzverwalters, oder iv) dem Antrag auf oder der Gewährung von Zahlungsaufschub, oder v) wenn der Kunde seinen Gläubigern einen privaten Vergleichsplan anbietet oder sein Vermögen gepfändet wird, oder vi) wenn der Kunde nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen oder zahlungsunfähig wird, werden die Forderungen der T Comm an den Kunden sofort fällig und zahlbar. In Folge des Zahlungsverzugs ist T Comm berechtigt, die Erfüllung des Vertrages aufzuschieben, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.     

 

6.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, jeglichen Betrag auf den von ihm an T Comm geschuldeten Beträgen wegen einer Gegenforderung, die er haben kann, zu verrechnen, es sei denn, die Gegenforderung wurde ausdrücklich von T Comm als richtig anerkannt oder es wurde unwiderruflich gerichtlich entschieden.    

 

6.12 Eine vom Kunden geltend gemachte Stundung wegen mangelhafter Ausführung des Vertrages ist nur zulässig, wenn der Mangel unstrittig ist und auch dann nur in dem Umfang, in dem der Kunde die vertragliche Leistung nicht ordnungsgemäß nutzen kann.  

 

6.13 T Comm kann Kreditlimits auf dem Kundenkonto des Kunden festlegen oder verlangen, dass der Kunde angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen sollten.  Wenn der Kunde das Kreditlimit überschreitet oder die erforderlichen Sicherheiten nicht liefert, kann T Comm diesen Vertrag sofort kündigen/auflösen. 

 

  1. Garantien/Sicherheiten 
  1. T Comm kann dem Kunden ein Kreditlimit auferlegen oder verlangen, dass der Kunde angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen sollten.  Wenn der Kunde das Kreditlimit überschreitet oder die erforderlichen Sicherheiten nicht liefert, kann T Comm diesen Vertrag sofort kündigen/auflösen. 

 

  1. Solange der Kunde die Bedingungen nicht erfüllt, ist T Comm berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen. 

 

  1. Stellt der Kunde die Garantien oder Sicherheiten nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung, kann T Comm den Vertrag, nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung, auflösen.    

 

  1. Sollte ein Fall wie hier erwähnt eintreten, haftet der Kunde für die Kosten, die T Comm dadurch entstehen, und die Artikel 16.4 und 16.5 gelten entsprechend. 

 

  1. Vertraulichkeitsklausel 
  1. Jede Partei ist verpflichtet, die Vertraulichkeit von vertragsbezogenen und die in Artikel 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Informationen während und nach Beendigung des Vertrages zu wahren.  

 

  1. Die Bestimmungen des vorangehenden Paragrafen gelten nicht für Informationen und Kenntnisse:   

 

  • die bekannt oder öffentlich gemacht wurden, ohne dass die öffentliche Bekanntgabe auf eine rechtswidrige Handlung einer der Parteien zurückzuführen ist;  
  • die von einer Partei rechtmäßig von einer dritten Stelle erworben wurden;  
  • die von einer der Parteien unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen zu nutzen, vorausgesetzt, dass diese unabhängige Entwicklung von der Partei nachgewiesen werden kann.  

 

8.3 Die Parteien werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die vertraulichen Informationen zu schützen. Die Parteien werden die erhaltenen vertraulichen Informationen nicht vervielfältigen, kopieren, zur Veröffentlichung oder Werbung verwenden oder Dritten in irgendeiner Form zur Verfügung stellen, es sei denn, die andere Partei hat hierzu ausdrücklich schriftlich ihre Zustimmung erteilt oder dies ist technisch notwendig.  

 

  1. Der Kunde garantiert die Einhaltung dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Unternehmen, mit denen der Kunde gemäß §271 HGB verbunden ist.  

 

  1. Geistiges und gewerbliches Eigentum 
  1. Alle bestehenden und zukünftigen Rechte von intellektuellem oder gewerblichem Eigentum (IP-Rechte) auf alle Produkte und Dienstleistungen, sowie Analysen, Entwürfe, Dokumentationen, Berichte, Angebote und ähnliches, sowie vorbereitendes Material, gehören ausschließlich der T Comm oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde wird auf die erste Aufforderung alles Notwendige veranlassen, was für die Übertragung von IP-Rechten zu T Comm in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise notwendig sein wird.  

 

  1. T Comm stellt dem Kunden ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages zur Verfügung, um (i) den WEB-PORTAL Service für Flottenmanagement und Kontrolle zu nutzen und (ii) die Produkte in oder zugunsten der Fahrzeuge des Kunden zu nutzen. Der Kunde erhält nur für die in der Bestellung angegebene Anzahl von Einheiten und Nutzern ein Nutzungsrecht für den WEB-PORTAL-Dienst. Erhöht ein Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt die Anzahl der Einheiten und/oder Nutzer, so hat er T Comm im Voraus zu informieren und für jede zusätzliche Einheit und/oder jeden zusätzlichen Nutzer ein separates Nutzungsrecht (Lizenz) abzuschließen.   

 

  1. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet, die erhaltenen Informationen, Daten und dergleichen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von T Comm zu reproduzieren oder offenzulegen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere IP-Rechte aus oder von Produkten, einschließlich Hinweisen auf deren Vertraulichkeit und Geheimhaltung, zu entfernen, zu ändern oder hinzuzufügen.  

 

  1. T Comm ist jederzeit berechtigt, (weitere) (technische) Maßnahmen zum Schutz oder zur Sicherung der Produkte und Dienstleistungen zu ergreifen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, solche Maßnahmen abzulehnen, zu umgehen oder rückgängig zu machen oder auf andere Weise zu vermeiden.  

 

  1. Vertragserfüllung 
  1. T Comm ist bemüht, seinen Verpflichtungen aus Aufträgen und Verträgen nach besten Kräften unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen nachzukommen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.  

 

  1. T Comm hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. 

 

  1. T Comm ist berechtigt, den Zugriff auf das Produkt und/oder den Dienst vorübergehend zu sperren oder bestimmte Funktionen des Produkts und/oder Dienstes vorübergehend zu deaktivieren, wenn dies für dringende Wartungsarbeiten oder aufgrund eines Virus oder einer anderen Bedrohung ohne vorherige Ankündigung als notwendig erachtet wird. In diesen Fällen bemüht sich T Comm, die Unannehmlichkeiten auf ein Minimum zu beschränken und wird den Kunden rechtzeitig – wenn möglich im Voraus – informieren. 

 

  1. Mitwirkung des Kunden 
  1. Zu Erleichterung der ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags legt der Kunde stets rechtzeitig alle nützlichen und notwendigen Daten und Angaben vor und leistet jede Mitwirkung, die T Comm im Rahmen des Angemessenen erwarten kann.   

 

  1. Der Kunde ist für die korrekte Benutzung und Anwendung der Produkte, SaaS, Software und Dienstleistungen innerhalb seiner Organisation, sowie für die Kontroll- und Sicherheitsverfahren und eine adäquate Systemverwaltung innerhalb seiner Organisation verantwortlich. 

 

  1. Der Kunde stellt die für die Nutzung des WEB-PORTAL-Dienstes erforderliche Hard- und Software, Peripheriegeräte und Anschlüsse zur Verfügung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 

 

  1. Für die Nutzung der WEB-PORTAL-Dienste gilt die Fair-Use-Richtlinie von T Comm. Die Fair-Use-Richtlinie bedeutet, dass der Kunde das WEB-PORTAL nur angemessen nutzen darf. Eine „unangemessene“ Nutzung des Portals stellt in jedem Fall folgendes dar:  
  • Verwendung für andere als in dem Vertrag angegebenen Zwecke, 

 

  • Nutzung über ein bestimmtes, angemessenes Maß hinaus, dass sich aus der durchschnittlichen Nutzung vergleichbarer Anwender ergibt,  
  • Ständige oder fast ununterbrochenene Nutzung durch permanente oder häufig geöffnete Verbindungen.  

 

  1. Im Falle einer „unangemessenen“ Nutzung kann T Comm Nutzungsbedingungen auferlegen, zusätzliche Kosten erheben oder den Vertrag aussetzen oder kündigen. T Comm wird erst dann zusätzliche Gebühren erheben, wenn sie den Kunden darüber informiert hat, dass die Nutzung als „unangemessen“ erkannt wurde. T Comm wird dem Kunden eine angemessene Frist einräumen, um die Nutzung zu reduzieren. Wenn die „unangemessene“ Nutzung dennoch fortgesetzt wird, behält sich T Comm das Recht vor, den Vertrag auszusetzen oder zu kündigen. T Comm ist nicht verantwortlich für einen eventuell entstandenen Verlust oder Schaden. 

 

  1. T Comm wird nach Möglichkeit den Kunden im Voraus über Änderungen der (technischen) Regelungen, sowie über Bedingungen oder Verfahren informieren.  

 

  1. Wenn der Kunde einen Ausfall eines seiner Fahrzeuge vermutet, der durch eine T Comm Einheit verursacht wurde, muss T Comm rechtzeitig darüber informiert werden. T Comm ist nicht verpflichtet, Kosten für Reparaturen durch Dritte, ohne die schriftliche Zustimmung durch T Comm, zu erstatten.   

 

  1. Werden Arbeiten vor Ort beim Kunden durch T Comm Mitarbeiter durchgeführt, stellt der Kunde die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung. Der Kunde stellt T Comm von Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter von T Comm, von Schäden frei, die diese Dritte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung aufgrund von Handlungen oder Versäumnissen des Kunden oder von nicht sicheren Umständen in seiner Organisation, erleiden können.   

 

  1. Der selbständige Einbau einer T Comm Einheit in das Fahrzeug des Kunden darf nur durch einen von T Comm autorisierten oder zertifizierten Techniker erfolgen. Kosten, die durch einen fehlerhaften Einbau eines Gerätes entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.   

 

  1. Der Kunde informiert T Comm umgehend bei Änderungen seiner relevanter Kundendaten.  

 

11.11 Der Kunde ist für die Archivierung und Erstellung von angemessenen Sicherheitskopien seiner Daten verantwortlich. Der Kunde wird seine von T Comm zur Verfügung gestellten Daten monatlich auf Richtigkeit überprüfen. T Comm stellt historische Daten für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren zur Verfügung.   

 

  1. Zugangskennungen 
  1. T Comm stellt dem Kunden einen oder mehrere Zugangscodes zur Verfügung. Die Zugangscodes sind persönlich und geheim. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen Kenntnis von seinem erhaltenen Zugangscode erlangen. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Verwendung seines ausgestellten Zugangscodes.  

 

  1. Der Kunde hat T Comm unverzüglich mündlich und dann schriftlich zu informieren, nachdem er von einem unbefugten Zugriff jeglicher Art Kenntnis erhalten hat. 

  

  1. Wenn T Comm erkennt oder einen begründeten Verdacht hat, dass jemand den WEB-PORTAL Dienst unbefugt durch die Zugangscodes eines anderen nutzt oder zu nutzen versucht, wird T Comm den Zugriff auf den WEB-PORTAL Dienst unverzüglich sperren. T Comm wird den Kunden so schnell wie möglich und schriftlich über die unbefugte Nutzung und die Sperrung informieren. 

 

  1. T Comm wird dem Kunden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Sperrung, Ersatzzugangscodes zur Verfügung stellen. 

 

  1. Wenn die unbefugte Nutzung von Zugangscodes dem Kunden selbst zuzurechnen ist, erstattet der Kunde T Comm die tatsächlichen technischen und administrativen Kosten im Zusammenhang mit den Sperrungs- und Wiederbeschaffungsmaßnahmen sowie den tatsächlichen Kosten, die durch die unbefugte Nutzung entstanden sind. 

 

  1. Installation 
  1. T Comm übernimmt die Installation der Produkte in die Fahrzeuge des Kunden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.  

 

  1. Wenn T Comm für die Installation verantwortlich ist, stellt der Kunde die notwendige Unterstützung sowie Einrichtungen zur Durchführung der Installationsarbeiten, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, kostenlos zur Verfügung stellen.   

 

  1. Die Installation findet an einem zwischen T Comm und dem Kunden vereinbarten Ort und Zeitpunkt statt. Der Raum für die Montagearbeiten vor Ort muss überdacht und zugfrei sein und eine Mindesttemperatur von 15 Grad Celsius haben.  

 

  1. Im Falle einer Installation durch T Comm wird davon ausgegangen, dass der Kunde die von T Comm gelieferten Produkte bzw. den Einbau in das Fahrzeug, zu dem es gehört, genehmigt zu haben. Entweder durch die Unterzeichnung eines Installationsberichts oder, wenn kein Installationsbericht vorliegt, zu dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems, unbeschadet der Gewährleistungsansprüche aus den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

 

  1. SIM-Karten 
  1. T Comm stellt dem Kunden SIM-Karten zur Verfügung, die im Gerät integriert sind. Der Kunde darf die SIM-Karten (i) nur in Verbindung mit Einheiten und (ii) zur Kommunikation von Daten, die von T Comm unterstützt werden, zwischen der Flotte und der T Comm-Plattform verwenden.  

 

  1. Die von T Comm gelieferten SIM-Karten bleiben Eigentum von T Comm. Der Kunde erwirbt ein Nutzungsrecht nur für die Dauer des Vertrages.  

 

  1. Für die Nutzung der SIM-Karten bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung bleibt der Kunde unbeschadet dessen haftbar. 

 

  1. Der Kunde stellt T Comm und alle seine verbundenen Unternehmen von alle Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der Sim-Karte unter Verletzung der Vereinbarung ergeben. 

 

  1. Bei Verwendung von kundeneigenen Sim-Karten gehen die Verwaltungskosten und der Abonnementtyp zu Lasten des Kunden. T Comm haftet dann nicht für Schäden, die sich aus der Verwaltung und Nutzung dieser Art von Abonnement ergeben.  

 

  1. Entspricht der Kunde bei der Wahl seiner eigenen SIM-Karte nicht den Vorgaben von T Comm, haftet T Comm nicht für Mängel und etwaige Kosten. Kosten, die dadurch T Comm entstehen, werden vom Kunden zurückgefordert. 

 

  1. Datenübertragung 
  1. T Comm bietet Mobilfunkdienste für die Übertragung von Standortinformationen zwischen den Einheiten und der T Comm-Plattform an. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass T Comm von der Leistung Dritter abhängig ist, die diese Dienstleistungen erbringen, und daher nicht garantieren kann: 
  1. dass die Mobilfunkdienste dauerhaft und überall im Gebiet verfügbar sind (z.B. durch Lücken in der Netzabdeckung und weil diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienste aus Sicherheitsgründen, auf Anordnung autorisierter Behörden, zu Wartungszwecken o.ä. auszusetzen); 
  1. die Geschwindigkeit, mit der die Standortinformationen übertragen werden.  

   

 

  1. Laufzeit und Kündigung des Vertrags 
  1. Die Laufzeit („Laufzeit“) des Vertrags ist in der Vereinbarung (die „ursprüngliche Laufzeit“) festgelegt und wenn die ursprüngliche Laufzeit bzw. eine Verlängerungslaufzeit der anderen Partei gegenüber nicht mit einer vorherigen, schriftlichen Frist von drei Monaten vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um eine bzw. mehr als eine Verlängerungslaufzeit („Verlängerungslaufzeit“). Es sei denn, in der Vereinbarung oder in einer Bestellung würde etwas anderes vereinbart, endet die Laufzeit für alle registrierten Geräteanschlüsse zum gleichen Zeitpunkt. Wenn im Vertrag keine Laufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag als zeitlich unbefristet betrachtet, wobei eine Frist von drei Monaten gilt. 

 

  1. Jede Vertragspartei kann ungeachtet ihrer sonstigen Rechte, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, nach schriftlicher Benachrichtigung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn folgender Fall eintritt: 
  1. Die andere Partei hält eine tatsächliche oder wesentliche Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung nicht ein, bzw. dann, wenn der Kunde nicht an T Comm zahlt, in Fällen eines offensichtlichen Zahlungsverzugs, im Fall einer Insolvenz, eines Bankrotts oder einer ähnlichen Situation gemäß geltenden Gesetzen, bzw. in Fällen vertraglicher Nichterfüllung durch den Kunden. In diesem Fall schuldet der Kunde eine Auflösungsentschädigung, welche den Gebühren entspricht, die gemäß dem Vertrag während a) der verbleibenden Anzahl von Monaten bis zum Ende der festgelegten Laufzeit (im Falle eines befristeten Vertrages), bzw. b) im Falle eines Vertrags ohne vereinbarte Laufzeit während dreier Monate geschuldet werden, ungeachtet fälliger Zinsen und dem vertraglichen Anrecht auf Schadensersatz. 
  1. Es kommt zu einer Verzögerung oder Nichtlieferung der vertragsgemäßen Leistung, die auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 17 zurückzuführen ist und die mindestens drei (3) Monate gedauert hat. 

 

  1. Wird ein Vertrag, der seiner Art und seinem Inhalt nach nicht durch Erfüllung endet, auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann jede der Parteien diesen nach der anfänglichen Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten nach Ablauf der besagten anfänglichen Laufzeit durch schriftliche Mitteilung beenden.  

 

  1. Wenn der Kunde einen Auftrag storniert, hat T Comm das Recht, die Erfüllung des Auftrags zu fordern. Wenn ein Auftrag für die Installation eines Produkts innerhalb von 2 Arbeitstagen vor der Installation storniert wird, muss der Kunde 100 Prozent der Kosten für die Installation zahlen. Wenn eine Installation eines Produktes durch Verschulden des Kunden verzögert wird, ist der Kunde verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die T Comm dadurch entstanden sind, basierend auf den anwendbaren Stundentarifen der T Comm.  

 

  1. Die Rückgabe von gelieferten Produkten darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und zu den festzulegenden Bedingungen von T Comm erfolgen.  

 

  1. Höhere Gewalt 
  1. Falls T Comm seinen vertraglichen Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht nachkommt, haftet T Comm gegenüber dem Kunden für keinen Verlust oder Schaden. Im Falle höherer Gewalt ist T Comm nach seiner Wahl berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu verlängern oder, alternativ, den Vertrag aufzulösen, ohne dass T Comm eine Haftung übernimmt.  
  1. Als höhere Gewalt gelten für uns unerwartete Umstände im Zusammenhang mit Personal, Materialien und/oder Ausrüstungen, die T Comm zur Vertragsausführung verwendet oder normalerweise verwendet und die von solch extremer Natur sind, dass eine weitere Ausführung des Vertrags unmöglich oder so belastend und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass eine strikte Vertragserfüllung im Rahmen des Annehmbaren nicht von T Comm erwartet werden kann.  
  1. Ohne erschöpfend zu sein, gelten die folgende Ereignisse als ‚höhere Gewalt’: Streik, Sabotage, Naturkatastrophen (einschließlich von Ereignissen innerhalb und außerhalb der Erdatmosphäre wie Sonnenstürme, Sonnenausbrüche, Meteoriten usw.), die vorübergehende oder dauerhafte Unterbrechung der Verfügbarkeit von Netzen (u.a. GSM, GPRS, GPS), der vorübergehende oder dauerhafte Kapazitätsabfall dieser Netze, staatliche Maßnahmen und gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Einschränkungen sowie alle anderen Umstände, auf die T Comm keinen Einfluss hat. 

 

  1. Reklamationen 
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sofort nach der Lieferung überprüfen. Beanstandungen müssen T Comm innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Lieferung, schriftlich, unter Angabe der Art der Beanstandung, erreichen. Mängel und/oder Funktionsstörungen, die vernünftigerweise nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, müssen T Comm sofort nach Entdeckung und spätestens innerhalb der anwendbaren Garantiezeit, gemäß Artikel 19.2, gemeldet werden. Der Kunde wird die entsprechenden Produkte für T Comm zur Verfügung zu stellen, damit die Beanstandung in der Sache geprüft werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Überprüfung durch T Comm zu kooperieren.  

 

  1. Eine Beanstandung entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber T Comm.  

 

  1. Beanstandungen werden unter den in Artikel 19 enthaltenen Garantiebestimmungen beurteilt. Wenn T Comm in der ausschließlichen Beurteilung die Reklamation für legitim hält, ist die T Comm nur verpflichtet zu (i) kostenloser Beseitigung von Fehlern/Mängeln oder (ii) Ersatz der Produkte, vorbehaltlich der Entscheidung von T Comm. Für die Ersatzprodukte gilt das, was im vorhergehenden Satz bestimmt wird, ebenfalls.  

 

  1. Gewährleistung 
  1. T Comm garantiert für ein Jahr, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den funktionellen und technischen Spezifikationen, die mit dem Produkt verbunden sind, funktionieren. Die Garantiezeit beginnt ab dem Tag der Installation eines Produktes.   

 

  1. Bei Reparatur und Wartung (nach der in Artikel 19.1 genannten Garantiezeit von einem Jahr) gilt Artikel 19.2 mit der Maßgabe, dass die Garantiezeit dann drei Monate beträgt. Abweichend von Artikel 19.1 bleibt die bei Reparatur und Wartung gewährte Garantie für den kostenlosen Ersatz des defekten Teils bestehen, und die verbleibenden Kosten (einschließlich Lohn-, Reise- und Aufenthaltskosten) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.   

 

  1. Die im vorstehenden Absatz genannte Garantie umfasst die kostenlose Beseitigung von Fehlfunktionen und/oder Mängeln, die direkt auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind und unter eine oder mehrere der folgenden Bedingungen fallen: 
  • Das Produkt wird für den Zweck verwendet, für den es hergestellt wurde, in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen und der Gebrauchsanweisung von T Comm;  
  • Das Produkt wird in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Instruktionen der T Comm installiert;  

 

  • Es wurden keine Änderungen oder Ergänzungen am Produkt vorgenommen und es gab keine Reparaturen (oder Reparaturversuche) ohne vorherige Zustimmung von T Comm;  
  • Spezielle Notfallreparaturen; 
  • Das Produkt ist nicht in ein anderes Fahrzeug als das ursprüngliche Fahrzeug umgebaut worden, ohne T Comm schriftlich vorab über den Umbau zu informieren;  
  • Der Kunde hat die Bedingungen dieser Gewährleistung und seine sonstigen Verpflichtungen gegenüber T Comm erfüllt.    

 

  1. Nicht unter die Garantie fällt die Reparatur oder der Ersatz von Teilen, die nach dem Ermessen von T Comm einem Verschleiß unterliegen.  

 

  1. Mängel in der Software, die ihre Funktionalität nicht beeinträchtigen, werden im Rahmen der Garantie nicht behoben. Ein möglicher Mangel in der Software wird behoben, wenn dieser unter offensichtlichen Umständen reproduzierbar ist. Dies liegt im Ermessen von T Comm.  

 

  1. Alle Fehler/Mängel an den Produkten müssen direkt an T Comm unter Vorlage der Rechnung für die Lieferung der Produkte angezeigt werden.   

 

  1. Der Kunde wird T Comm und seine verbundenen Unternehmen von allen Verlusten, Schäden, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) schadlos halten, die aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen, die besagen, dass (A) mit den (Inhalt der) Daten, die an oder von der T Comm-Plattform gesendet wurden, (i) geltende Gesetze und Vorschriften verletzt wurden, (ii) die Rechte dieser Dritten verletzt wurden oder (iii) anderweitig rechtswidrige Handlungen stattgefunden haben oder (B) die (Inhalt der) Daten, die der Kunde von der T Comm-Plattform mittels eines API-Links oder auf andere Weise erworben hat, falsch sind.  

 

  1. Eigentumsvorbehalt, Entwicklung und Zurückbehalt von Produkten  
  1. Alle von T Comm gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von T Comm, bis der Kunde alle Verpflichtungen erfüllt hat, die sich aus dem Vertrag ergeben, einschließlich aller fälligen Zinsen und Inkassogebühren.   

 

  1. Erstellt der Kunde ein neues Produkt aus den von T Comm gelieferten Artikeln oder Produkten (ganz oder teilweise), wird der Kunden das Produkt für T Comm zurückbehalten und T Comm behält alle Rechte als Eigentümer des neuen Produktes bis zu dem Moment der vollständigen Zahlung durch den Kunden.   

 

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Gegenstände zu verkaufen, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, T Comm hiervon unverzüglich zu unterrichten.  

 

  1. Falls T Comm seine Eigentumsrechte ausüben will, gibt der Kunde schon jetzt seine bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis zu T Comm oder Dritten, die von T Comm ernannt werden, um Zugang zu allen Orten zu geben, wo sich Eigentum von T Comm befindet, und dieses Eigentum wieder in Besitz zu nehmen.  

 

  1. Haftung 
  1. Die Haftung von T Comm ist auf den jeweils den geringeren der folgenden beiden Beträge begrenzt:   

 

  1. für unmittelbare Schäden auf einen Betrag in Höhe des Nettopreises (ohne MwSt.) gemäß dem betreffenden Vertrag, der während des Zeitraums von 12 Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis erhalten wurde; oder 

 

  1. bei Schäden, gleichgültig aus welchem Grund, bis zu dem Betrag, für den die von T Comm für den betreffenden Schaden abgeschlossene Haftpflichtversicherung Deckung bietet, und zwar nur insoweit, als der Versicherer tatsächlich zahlt.  

 

  1. Die Haftung für mittelbare Schäden (einschließlich Umsatz- und Gewinneinbußen) ist ausgeschlossen.  

 

  1. Außerdem haftet T Comm nicht für:  
  1. Schaden jedweder Art, verursacht durch die Tatsache, dass T Comm sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat.  
  1. Schaden, der durch den Verlust von Daten des Kunden entsteht.    

 

  1. Voraussetzung für ein Recht auf Entschädigung ist immer, dass der Kunde T Comm so schnell wie möglich, aber spätestens 4 (vier) Wochen nachdem der Kunde den Schaden vernünftigerweise hätte feststellen müssen, schriftlich über den Schaden informiert.  

 

  1. Der Kunde wird T Comm von allen Ansprüchen Dritter für die Produkthaftung als Folge eines Fehlers in einem Produkt oder System, das vom Kunden an einen Dritten geliefert wurde, das ganz oder teilweise aus Produkten bestand, die von T Comm geliefert wurden, freistellen, außer wenn und insoweit der Kunde beweist, dass der Schaden durch die Produkte verursacht wurde.  

 

  1. Der Kunde wird T Comm von allen Produkthaftungsansprüchen Dritter infolge eines Fehlers in einem Produkt oder System, das vom Kunden an einen Dritten geliefert wurde und das ganz oder teilweise aus von T Comm gelieferten Produkten bestand, freistellen, es sei denn, der Kunde beweist, dass der Schaden durch die Produkte verursacht wurde.  

 

  1. Datenschutz 
  1. Die Vertragsparteien halten alle Bestimmungen der geltenden Gesetze und Richtlinien über den Datenschutz ein, soweit ein Verstoß gegen diese Bestimmungen die Interessen der anderen Vertragspartei und/oder die betroffenen Daten beeinträchtigt. Dies schließt die Verpflichtung des Kunden ein, die betroffenen Personen in angemessener Weise über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch T Comm in ihrem Auftrag zu informieren.  

 

  1. T Comm wird personenbezogene und standortbezogene Daten nur in dem Umfang erheben, verarbeiten und speichern, wie es für die Erfüllung der Leistung des Vertrages und für die Verbesserung der WEB-PORTAL Dienste erforderlich ist.  

 

  1. Der Kunde erteilt T Comm den Auftrag, Standortinformationen zu erfassen, zu verarbeiten, zu speichern und für den Zweck zu verwenden, wie in Artikel in 22.2 beschrieben.  

 

  1. Der Kunde stimmt zu, dass T Comm autorisiert ist, das Hosting seiner Rechenzentren an Dritte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes auszulagern. T Comm garantiert, dass diese Dritten rechtlich durch die relevanten Bestimmungen dieses Vertrags und, als „Datenverarbeiter“ wie in der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) definiert, durch ihre jeweiligen Verpflichtungen unter den Bestimmungen der Datenschutzgesetze gebunden sind.  

 

  1. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Standortdaten nach der vorliegenden Vereinbarung jederzeit widerrufen. Jeder solcher Widerruf muß schriftlich an T Comm erfolgen und wird diesen Vertrag nicht beeinflussen. Darüber hinaus bleiben die Verpflichtungen des Kunden (einschließlich der Zahlungsverpflichtungen) aus diesem Vertrag bestehen. Der Kunde erkennt an, dass T Comm nicht mehr den WEB PORTAL Dienst als ein Resultat dieses Widerrufs zur Verfügung stellen kann.  

 

  1. T Comm wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um alle im Rahmen des Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten gegen zufällige und unrechtmäßige Zerstörung und gegen zufälligen Verlust, unbeabsichtigte Änderung, unbefugte Weitergabe oder unbefugten Zugang zu schützen, insbesondere wenn die Datenverarbeitung eine Übermittlung der Daten über ein Netzwerk beinhaltet, sowie gegen alle anderen unrechtmäßigen Formen der Verarbeitung. Unter Berücksichtigung des Umfangs der Anwendung neuer Techniken und der Kosten ihrer Umsetzung sollten diese Maßnahmen ein Sicherheitsniveau bieten, das den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist. 

 

  1. Die Parteien erkennen an, dass sie mit dem Kunden vereinbart haben, dass der Kunde auf Anfragen von betroffenen Personen und auf Anfragen von Regierungs- und Justizbehörden, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch T Comm beziehen, antworten wird. Der Kunde muss über ausreichende Verfahren verfügen, um solche Anfragen zu bearbeiten 

 

  1. Allgemeines 

 

  1. Stehen der Vertrag und die beigefügte(n) Anlage(n) oder Teile davon im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist der Text des Vertrags maßgebend.   

 

  1. Der Kunde wird keine Handlungen ausführen, von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise vermutet, dass diese den WEB PORTAL Dienst, T Comm oder seine verbundenen Unternehmen behindern oder schädigen können. 

 

  1. Keine Partei kann ihre Rechte und Verpflichtungen des Vertrags ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, untervergeben, übertragen oder Dritten zur Verfügung stellen. T Comm behält sich das Recht vor, seine Rechte und Verpflichtungen des Vertrags ganz oder teilweise an seine verbundenen Unternehmen und ein Finanzinstitut, ohne die vorherige Zustimmung des Kunden abzutreten, unterzuvergeben, zu übertragen oder zur Verfügung stellen kann.  

 

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.  

 

  1. Gerichtsstand ist der Ort des Gesellschaftssitzes der T Comm GmbH, Münster.  

 

 

 

Ort, Datum: ___________________________                    Unterschrift: _____________________________